Bargeldverbot und der gechippte Mensch

Die EZB will 500-Euro-Scheine abschaffen. Dies ist klar der Anfang vom Ende des Bargelds – auch wenn die Politik abwiegelt. Am Ende steht der gechipte Mensch. Viele Untertanen finden das sogar gut. Schöne neue Welt. Es droht die Chip-Versklavung ohne Widerstand.

Von Urs Scheufele, Autor des Buches „Bargeldverbot und Cybergeld“

RFID – der Horror wird Realität – das Brandmal

Radio Frequency Identification (RFID) bedeutet auf Deutsch so viel wie Funkerkennung. Dieses technische System bietet äußert praktische Möglichkeiten, Gegenstände und Objekte durch Funksignale berührungslos zu identifizieren. Dabei steht der Begriff auch für die Übertragung von Daten mittels Funkwellen. Objekte werden anhand von bestimmten gespeicherten Daten identifiziert, wie zum Beispiel einer Seriennummer. Der Begriff RFID bezeichnet dabei nicht nur den RFID-Chip selbst, sondern auch die zum drahtlosen Informationsaustausch nötige Infrastruktur.

In den letzten Jahren haben sich die RFID-Systeme auf Grund ihrer steigenden Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit durchgesetzt. Sie können auf und in verschiedenen Dingen eingesetzt werden; beispielsweise auf Waren, in Tieren und sogar auch in Menschen.

Beim Einsatz von RFID spielt die Datensicherheit eine große Rolle, wobei entscheidend ist, wie die Daten gespeichert sind: direkt auf dem Chip oder über eine Nummer, die der Chip trägt und zu der Daten im System hinterlegt sind. Daten auf einem Transponder können jedoch von jedem abgerufen werden, der mit einem Lesegerät Kontakt zum Transponder aufbauen kann. Dabei können die im System hinterlegten Daten beispielsweise mit einer Firewall (Zugriffschutz für unberechtigte Computer) gesichert werden.

Aktuell wird häufig in den Medien über ein Hacking von RFID-Chips berichtet. Das ist vor allen bei kostengünstigen Transpondern möglich, denn diese besitzen keinen oder nur einen geringen Schutz gegen unerlaubtes Auslesen. Die auf dem Chip gespeicherten Daten können auch „belauscht“ werden, d.h. die Datenübertragung zwischen Transponder und Lesegerät kann ohne größeren technischen Aufwand mitgehört werden.

Da sensible Daten meistens nur über kurze Distanzen übertragen werden, müsste das Lesegerät nah an die Übertragung gebracht werden. Die abgehörten Daten sind außerdem meist verschlüsselt. Beim deutschen Reisepass z.B. mit 224 Bits. Dabei gilt: das Abhören der Datenübertragung sowie das unbefugte Auslesen von Transpondern ist durch Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz und dem Strafgesetzbuch untersagt…..zum Artikel

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